Ärgernis: Graffiti und Farbschmierereien an Gebäuden

  • 7 Jahren vor
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Grafitti und Farbschmierereien an Hauswänden und Eingangstüren scheinen im Stadtbild nahezu unvermeidlich zu sein. Meist handelt es sich bei den Bildwerken um so genannte „Tags“ – für Nichteingeweihte oft unverständliche Schriftzeichen, die ein spezifisches Erkennungsmerkmal ihres Urhebers darstellen. „Nüchtern betrachtet stellt das Sprühen und Malen auf nicht genehmigten Flächen fasst immer eine Sachbeschädigung dar und kann strafrechtlich verfolgt werden“, sagt dazu Ulrich Löhlein, Leiter Servicecenter Immobilienverwaltung im IVD. „Das Problem ist nur: Die Täter sind meist nicht zu ermitteln. Denn zurück bleiben nur ihre Werke, um deren Beseitigung zwischen Mietern und Vermietern dann oft sehr heftig gestritten wird.“

Vermieter sind (wahrscheinlich) in der Pflicht

Was die Beseitigung angeht, nimmt das Bürgerliche Gesetzbuch die Vermieter für die Beseitigung in die Pflicht. Schäden, die von unbekannten Dritten verursacht wurden und einen Wohnungsmangel darstellen, muss er beseitigen und für die entstandenen Kosten aufkommen. „Für Vermieter ist es in der Regel bitter, wenn die Hauswand, der Eingangsbereich oder das Treppenhaus zum hundertsten Mal von unbekannten Sprayern verunziert werden“, erklärt Löhlein. Für Vermieter ist dabei natürlich interessant, inwiefern Graffitis in jedem Fall einen Mangel darstellen.

Wo die Grenze des für Mieter Zumutbaren verläuft, hängt, nach einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg, davon ab, was ortsübliches Maß für Grafitti sei, wie hoch der Preis der Mieträume liege und wie ihr Zustand bei der Anmietung war. Erst nach Abwägung dieser Sachverhalte, könnten Mieter eine Beseitigung der Schäden verlangen und hätten das Recht auf eine Mietminderung.

Streitigkeiten zwischen Mieter und Eigentümer sind vermeidbar

Mieter können über eine Vandalismusschadensversicherung die Vermieter an den Kosten beteiligen. „Die Kosten für eine Vandalismusversicherung können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden“, so Löhlein. Ein sehr gutes Mittel gegen ungewollten Besuch im Haus sind Haustürschlösser mit Türknauf. Denn hier fällt die Tür ins Schloss und lässt unbefugte Personen nicht ins Haus gelangen. Schmierereien im Innern gehen dadurch nachweislich zurück.

Für eine schnelle und effiziente Beseitigung der Graffiti ist es günstig, den verantwortlichen Hausmeister mit einem Vorrat an den jeweiligen Farben auszustatten. So lässt sich nicht nur Streit zwischen Mietern und Eigentümern vermeiden, auch für die Urheber schwindet der Anreiz, wenn die Kunstwerke immer nur ganz kurz sichtbar sind.

Von einer Kameraüberwachung von Außenarealen und in Eingangsbereichen ist abzuraten. Gerichte gestatten das nur, wenn dadurch ganz erhebliche Beschädigungen verhindert werden können. Ansonsten wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters verletzt. Wenn die Mieter dies wünschen, müssen Eigentümer deshalb die installierten Kameras wieder entfernen. Auch der Einsatz von nichtfunktionsfähigen Kameraattrappen ist nicht zulässig.

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