Mietpreisbremse vor Gericht

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Für viele war es nur eine Frage der Zeit, bis die Mietpreisbremse vor Gericht landet. Zwei Verfahren aus Berlin und Bayern stellen sie jetzt aus gegensätzlicher Sicht an den Pranger. Im Falle des Berliner Verfahrens wird sogar das Verfassungsgericht bemüht.

In Bayern wurde die Mietpreisbremse letzte Woche wegen eines Formfehlers außer Kraft gesetzt. Diese Woche klagte die betroffene Familie, die eine viel zu hohe Miete gemäß dem Mietspiegel zahlen musste gegen den Freistaat Bayern. Die Umsetzung der Mietpreisbremse auf rechtlicher Ebene wurde – so beschied das Landesgericht – unzureichend umgesetzt, was dazu führt, dass überhöhte Mieten erst gar nicht sanktionierbar waren. Die betroffenen Mieter verklagen nunmehr im Zusammenspiel mit dem Mieterverein den Freistaat Bayern auf Amtshaftung, um nicht auf der überhöhten Miete und den vorherigen Gerichtskosten sitzen zu bleiben.

Gänzlich anders ist der Fall in Berlin gelagert. Auch hier hatten Mieter gegen eine ihrer Meinung nach zu hohe Miete geklagt. Ihnen wurde am Amtsgericht Wedding auch teilweise Recht gegeben. Der betroffene Vermieter hingegen ging am Landgericht Berlin dagegen in Berufung. Seine Begründung ist zumindest so stichhaltig, dass der Fall zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht wird: Die höchsten zulässigen Mieten fallen in unterschiedlichen Städten unterschiedlich hoch aus, was jedoch Vermieter in Berlin gegenüber  Vermietern in München benachteiligt, denn dort ist eine wesentlich höher Miete zulässig. Hier liegt nun eine verfassungsmäßige Ungleichbehandlung vor, weil Vermieter, die zuvor bereits ihre Miete unverhältnismäßig erhöht hatten, diese nicht nach unten anpassen mussten.

Damit wird jetzt thematisiert, was sich letztes Jahr bereits abzeichnete: ein eigentlich sinnvolles Anliegen wird durch ein überhastet durchgedrücktes Gesetz ad absurdum geführt. Die Mietpreisbremse ist kein geeignetes Instrument, um Mieten stabil zu halten und unmäßige Mietpreissteigerungen zu unterbinden.

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