Bauherren in Quedlinburg können Sanierungskosten steuerlich geltend machen

  • 8 Jahren vor
  • 1

„Im Paragrafen 7h Einkommensteuergesetz ist eine Chance, Baukosten zu senken“, erklärte Horst Schöne gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung. Er ist Mitarbeiter der Stadtverwaltung Quedlinburg und für Sonderaufgaben Bau und das Depot historischer Baumaterialien und -elemente zuständig. Bauherren im Sanierungsgebiet von Quedlinburg sollten sich diese Chance nicht entgehen lassen, so der Rat des Experten.

Im Sanierungsgebiet können viele Aufwendungen für die Modernisierung und Instandhaltung erhöht beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dazu zählen alle Arbeitsleistungen (außer der Eigenen) und alle Materialkosten. Der Erwerb des Grundstücks kann allerdings nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Antrag unbedingt vor Baubeginn stellen

Horst Schöne bereitet in Quedlinburg die Verträge zum 7h Einkommensteuergesetz vor, unterstützt und berät bei der Antragstellung. Dazu nochmal Schöne in der MZ: „Wichtiger Grundsatz für 7h ist, dass der Antrag vor Beginn des Bauvorhabens gestellt und per Unterschrift des Oberbürgermeisters genehmigt ist. Im Nachhinein geht nichts mehr. Darauf sollte jeder Bauherr achten. Meist weisen Architekten auf die Möglichkeit der Steuerersparnis hin. Doch das passiert nicht immer.“

Wird der Antrag auf Steuerersparnis gestellt, sind drei Ausführungen nötig. Neben dem Bauherren, selbst, geht eine an die Stadt Quedlinburg und eine an den Sanierungsträger der Stadt, in diesem Fall an die BauBeCon. Der Antragsteller sollte auch darauf achten, für die Abrechnung immer die Originalrechnungen einzureichen. Auch Geduld sollte man haben, da die Prüfung der Rechnungen viel Zeit in Anspruch nimmt.

Aufwendige Prüfung

Pro Bauherr können das schon mal mehr als 100 Rechnungen sein, die auf Absetzbarkeit zu prüfen sind. Dabei muss die Stadtverwaltung auch einen bestimmten Standard einhalten. Luxussanierung akzeptiert das Finanzamt nicht, gehobene Qualität schon. Ein Standardkatalog mit Förderobergrenzen gibt hier eine wichtige Hilfestellung. Darin ist zum Beispiel enthalten, wie viel Fliesen oder Teppichboden pro Quadratmeter kosten dürfen.

Bisher habe man aber noch keinen Antrag abgelehnt – seit 15 Jahren betreibe man das erfolgreich.

Kontakt: Horst Schöne, Sitz: Rathaus Gernrode, Postadresse: Stadtverwaltung Quedlinburg, Postfach 14 29, 06472 Quedlinburg,Telefon 039485 / 9 30 32

Paragraph 7h Einkommensteuergesetz im Wortlaut:
„Bei einem im Inland gelegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 und 5 im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs absetzen. Satz 1 ist entsprechend anzuwenden auf Herstellungskosten für Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes im Sinne des Satzes 1 dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll, und zu deren Durchführung sich der Eigentümer neben bestimmten Modernisierungsmaßnahmen gegenüber der Gemeinde verpflichtet hat.“

Vergleiche Einträge

Vergleichen