Die Kitagebühren in Sachsen-Anhalt ab 2019

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Die Beiträge, die Eltern für die Betreuung und Förderung in öffentlichen Einrichtungen zahlen müssen, sind in Deutschland sehr unterschiedlich geregelt. Während in Berlin 2018 die Kitagebühren ganz abgeschafft wurden, zahlen Eltern in anderen Bundesländern monatlich mehrere hundert Euro für einen Betreuungsplatz.

Diverse Gebührenlandschaft

Auch in Sachsen-Anhalt ist die Gebührenlandschaft für Kindergärten und Kinderkrippen sehr divers. Jede Kommune legt ja nach finanzieller Situation der Familien und Trägerschaft der Einrichtung die Gebühren fest. Entlastungen für Familien gab es in den letzten Jahren nicht. Erfreulich, dass sich zumindest Eltern von mehreren Kinder, die gleichzeitig Kita oder Krippe besuchen, nun über einen finanziellen Vorteil freuen können.

Neues Kitaförderungsgesetz

Der Koalitionsausschuss von CDU, SPD und Grünen hat schon 2018 ein Gesetz verabschiedet, nach dem das Land die Elternbeiträge ab dem zweiten Kind übernimmt. Das Gesetz ist am 1.1.2019 in Kraft getreten. Bis dahin galt die Beitragsfreiheit ab dem dritten Kind, für das zweite Kind mussten Eltern 60 Prozent des Beitrages des ältesten Kindes zahlen.

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