Immobilienverband IVD kritisiert Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

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Der Immobilienverband IVD sieht die Deutschen durch die neue EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in der Klemme. Deshalb werden nun Nachbesserungen gefordert.

Mit einem neunseitigen Positionspapier gibt der Immobilienverband Deutschland IVD Lösungsvorschläge zu einer möglichen Änderung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Das entsprechende Papier ging vorgestern an die Bundestagsfraktionen und das zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Ältere Menschen werden bei der Kreditvergabe diskriminiert

„Wir wollen uns konstruktiv an der Diskussion um die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie beteiligen. Der Gesetzgeber hat sie fehlerhaft umgesetzt. Sie führt zu einer Kreditklemme zu Ungunsten älterer Bürger, aber auch junger Familien. Unser Positionspapier beschreibt die derzeitige fatale Situation, zeigt Lösungsvorschläge auf und löst damit die Kreditklemme. Wir hoffen nun auf ein Einlenken des Gesetzgebers“, so Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD. Es gehe jetzt darum, schnellstmöglich zu handeln,

Da sich die Lage auf dem ohnehin angespannten deutschen Wohnungsmarkt durch die EU-Richtlinie in den vergangenen Monaten noch weiter verschärft hätte, ginge es nun darum, schnell zu handeln.

Der IVD schlägt konkret vor, die EU-Richtlinie, nach welcher ein Kredit nur vergeben werden darf, wenn das Darlehen wahrscheinlich vertragsgemäß erfüllt wird, absolut wörtlich zu nehmen. Nach jetziger Formulierung der neu geschaffenen §§ 505a Abs. 1 BGB und 18a Abs. 1 KWG darf ein Kredit nur vergeben werden, wenn der Darlehensnehmer selbst den Kredit vertragsgemäß erfüllen wird. Die Banken interpretieren dies so, dass die Laufzeit des Darlehens nicht länger sein darf als die statistische Lebenserwartung des Darlehensnehmers. Das ist nach Ansicht des IVD eine verfassungswidrige Altersdiskriminierung. Denn Menschen, die über 60 Jahre alt sind, würden so keinen Kredit mehr bekommen.

EU-Richtlinie neu interpretieren

Die EU-Richtlinie sei allerdings weit weniger streng und verlangt nur, dass das Darlehen vertragsgemäß erfüllt wird. Dabei ist es unerheblich, von wem oder durch was das Darlehen getilgt wird.

Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU war im März diesen Jahres in deutsches Recht übertragen worden. Ziel war es, Kreditausfälle bei Banken zu vermeiden und die Kreditvergabe besser zu kontrollieren.

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