Silvesterparty im Mietshaus – Was ist erlaubt?

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Geht es an Weihnachten eher ruhig zu, ist Silvester das ganze Gegenteil: Bunt, laut, schrill. Wer allerdings in einem Haus mit mehreren Parteien wohnt, muss auch in der letzten Nacht des Jahres Rücksicht nehmen. Denn grundsätzlich hat niemand gesetzlichen Anspruch darauf, einmal, zweimal oder dreimal im Jahr Lärm machen zu dürfen – auch wenn das immer wieder angenommen wird.

Erweiterte Toleranzgrenze an Silvester

In Mehrfamilienhäusern gilt stets das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Ab 22 Uhr ist zudem per Gesetz die Nachtruhe einzuhalten. Aber! Silvester gelten de facto Sonderregelungen. Da um Mitternacht traditionellerweise überall Böller und Raketen gezündet werden und in vielen Wohnungen Feierlichkeiten stattfinden, macht es wenig Sinn, auf die Nachtruhe zu bestehen. Denn erst dann, wenn in der eigenen Wohnung praktisch nichts mehr zu hören ist, spricht man von Nachtruhe. Bei dem vielen Umgebungslärm in der Silvesternacht nahezu unmöglich.

Der Deutsche Mieterbund spricht hier von einer „erweiterten Toleranzgrenze“, die das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern allerdings nicht aufhebt. Die erweiterte Toleranzgrenze für Lärm bei der Neujahresfeier darf daher nicht als Freibrief für ungebremstes Krachmachen verstanden werden. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt, den Nachbarn im Vorfeld Bescheid zugeben, wenn man das neue Jahr lautstark in der Wohnung begrüßt.

Böllern vom Balkon verboten!

Was das Böllern angeht: In der Sprengstoffverordnung steht, dass das Abfeuern von Raketen vom 31. Dezember 0 Uhr bis 1. Januar 24 Uhr erlaubt ist. Außerhalb riskiert man nicht nur den Unmut der Nachbarn, sondern auch empfindliche Bußgelder. Übrigens dürfen nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin auch keine Raketen von Balkon oder Terrasse angezündet werden. Der Abschussplatz muss so gewählt sein, das fehlgehende Raketen möglichst keinen Schaden anrichten können. Auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Altersheimen dürfen keine pyrotechnischen Erzeugnisse gezündet werden. Laut Sprengstoffverordnung sind auch brandempfindliche Gebäude wie Reet- und Fachwerkhäuser zu meiden.

Mietern und Hausbesitzern wird empfohlen, Dachluken und Fenster zum Jahreswechsel geschlossen zu halten. Auch brennbare Gegenstände vom Balkon oder der Terrasse sollten verschwinden.

Kein Silvesterfeuerwerk im Welterbe

In den gesamten Ortskernen der Welterbestadt Quedlinburg und ihrer Ortsteile Stadt Gernrode und Bad Suderode dürfen keine Silvesterfeuerwerkskörper (Raketen, Knaller, Fontänen, Sonnen u. ä.) verwendet werden.

Diese Regelung dient insbesondere dem Schutz kulturhistorisch wertvoller Gebäude vor Bränden u.a. im Umgang mit Feuerwerkskörper verbundenen Gefahren und hat für die Weltkulturerbestadt Quedlinburg herausragende Bedeutung. Die Welterbestadt Quedlinburg ruft deshalb alle Quedlinburger sowie Gäste und Besucher zur Einhaltung dieses Verbotes auf.

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