Begriffe des Mietrechts Teil 4: Schimmelbildung

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Besonders in der kalten Jahreszeit haben viele Mieter damit zu kämpfen: Mit Schimmel in der Wohnung. Auch nach Angaben des Deutschen Mieterbundes sind Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz besonders in den Wintermonaten häufig anzutreffende Wohnungsmängel.

Doch wer oder was ist Schuld an dieser gesundheitsschädlichen Situation? Oft ist es nicht leicht, diese Frage objektiv und klar, zwischen den Mietparteien zu klären. So gehören Verantwortlichkeiten bei Schimmelpilz zu den häufigsten Streitthemen in Mietverhältnissen.

Beim „Wohnen“ entsteht Feuchtigkeit

Beim Kochen, Duschen oder Baden, Blumen gießen, Schwitzen etc. entsteht in Räumen Feuchtigkeit, die als Wasserdampf an die Raumluft abgegeben wird. Warme und trockene Luft, kann mehr Feuchtigkeit speichern. Nimmt die Raumluft keine Feuchtigkeit mehr auf, schlägt sie sich an den kältesten Stellen im Raum nieder. Das sind Fenster, Nischen oder Außenwände.

Feuchtigkeitsschäden hinter der Möblierung

Nicht selten kommt es direkt hinter der Möblierung zu Feuchtigkeitsschäden. In diesem Fall trifft den Mieter kein verschulden. Denn laut Mietrecht können Mieter ihre Möbel an jedem beliebigen Platz in der Wohnung aufstellen, so entschied vor Jahren das AG Osnabrück. Der Deutsche Mieterbund (DMB) definiert die Gebrauchstauglichkeit von Wohnraum auch so, dass er in jeder Art mit Möbeln eingerichtet werden kann. Demnach ist es für Mieter nicht zumutbar, ihre Möbel zehn Zentimeter von der Wand wegzurücken oder sogar auf bestimmte Möblierung zu verzichten.

Grundsätzlich haben Mieter die Pflicht, Schimmelbildung in der Wohnung gegenüber dem Vermieter zu melden, denn der Vermieter ist für die Beseitigung der Schäden verantwortlich. Während der Mieter bis zur endgültigen Schadensbeseitigung die Miete kürzen darf. Allerdings können die Feuchtigkeitsschäden natürlich auch selbst verursacht oder zumindest durch zu geringes Heizen oder Lüften mitverschuldet sein.

Mehrmals täglich Stoßlüften

Grundsätzlich ist anzuraten, auch im Winter regelmäßig zu lüften. Beim Stoßlüften sind die Fenster kurzzeitig vollständig zu öffnen. Gerade am Morgen sollte ein kompletter Luftwechsel mit Durchzug erfolgen. Dabei gilt, je kälter die Luft draußen ist, umso kürzer muss gelüftet werden. Nutzen Sie die Wohnung den ganzen Tag, sollte mehrmals gut gelüftet werden.

Schimmelbildung durch Isolierglasfenster

Ein Baumangel, der zu Schimmelbildung führt, kann auch durch den nachträglichen Einbau von Isolierglasfenstern entstehen. Denn durch den Einbau kann das Gesamtgefüge des Mietshauses dahin gehend verändert worden sein, dass die Außenwände nun die schlechteste Wärmeisolierung aufweisen. D.h., dass der Taupunkt in den schlecht isolierten Außenwandbereich verlagert wurde und nun dort Feuchtigkeitsschäden auftreten.

In der Mieterbund-Broschüre „Wohnungsmängel und Mietminderung“, (für 5 Euro bei allen örtlichen Mietervereinen) finden sich weitere Informationen zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildung und was man dagegen tun kann.

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