Sie haben die Betreuung für Ihre Eltern übernommen und müssen nun das Elternhaus verkaufen, um die Pflege zu finanzieren? Keine leichte Entscheidung, aber vor allem auch ein komplexer Vorgang, für den bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
- Betreuungsvollmacht und Vertretungsbefugnis
Prinzipiell müssen Sie als Betreuer wirksam gerichtlich bestellt sein und die Vertretungsbefugnis zur Vermögenssorge und zum Verkauf von Immobilien des Betreuten haben. Umfasst die Vertretungsbefugnis (Eintrag im Betreuungsausweis) nicht ausdrücklich einen Immobilienverkauf, ist ein entsprechendes Geschäft ungültig.
- Genehmigungspflicht und Verkehrswertgutachten
Grundstücksgeschäfte wie der Verkauf einer Immobilie erfordern stets eine Genehmigung des Betreuungsgerichts. Dieses stellt sicher, dass ein fairer Preis als Grundlage des Verkaufs dient und dass ein ausreichender Verkaufswille besteht. Erst mit der Genehmigung durch das Gericht wird der Kauf wirksam. Da die Genehmigungsurkunde beim Notartermin benötigt wird, sollte dieser Prozess bereits Monate im Voraus gestartet sein.
Sind diese Vorbereitungen abgeschlossen, beginnt der eigentliche Verkaufsprozess. Gern unterstützen wir Sie dabei. Wir erstellen Ihnen das Exposé, bewerben Ihre Immobilie und stellen den Kontakt zum Käufer her – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.