Vorsorgen ist keine Frage des Alters

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Es gibt Dinge, die schiebt man gerne vor sich her. Vorsorgelösungen für Krankheit und Pflegefall gehören da erfahrungsgemäß dazu. Denn viele Menschen denken: Wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin, kümmern sich notfalls meine Angehörigen darum. Zwar gilt seit 1. Januar 2023 das Notvertretungsrecht zwischen Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten. Jedoch ist es auf sechs Monate befristet und greift nicht bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten.

Um zu verhindern, dass nach einem halben Jahr ein rechtlicher Betreuer vom Amtsgericht bestellt wird, ist eine Vorsorgevollmacht äußerst wichtig. Auch für junge Menschen.

„Spätestens beim gemeinsamen Kauf einer Immobilie sollte jedes junge Paar eine Vorsorgevollmacht erstellen. Denn wenn einem der Partner zum Beispiel bei einem Unfall etwas zustößt, muss der andere in der Lage sein, Bankverträge zu ändern oder notfalls die Immobilie auch wieder zu verkaufen. Ohne Vollmacht geht das nicht.“ (Cornelia Hoijting)

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, umfassend für Sie zu handeln. Dabei bestimmen Sie den Umfang der Befugnisse selbst. Grundsätzlich können Sie die Vollmacht auch selbst schreiben. Bezieht sich jedoch die Vollmacht auch auf Rechtsgeschäfte rund um Ihre Immobilie, ist die notarielle Form zwingend erforderlich.

Deshalb unser Tipp: Schieben Sie die Dinge nicht allzu lange auf! Was erledigt ist, ist erledigt.

Bildquellen: freepik, ©wayhomestudio

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