Die Mietpreisbremse wirkt – aber nur unzureichend

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Das Bundesjustizministerium hat eine Untersuchung zur Wirksamkeit der Mietpreisbremse vorgelegt. Demnach hat die 2015 eingeführte Mietpreisbremse zu einer moderaten Verlangsamung des Mietenanstiegs geführt. Allerdings sei nicht erkennbar, dass sich der Abstand zwischen Bestands- und Wiedervermietungsmieten reduziert oder stabilisiert hat. Mietwohnungen würden nach wie vor zu Preisen angeboten, die deutlich über den Grenzen der Mietpreisbremse lägen.

Was den Wohnungsneubau betrifft gab es wohl keine Beeinträchtigungen durch die Mietpreisbremse – im Gegenteil. Neubauinvestitionen seien stark gestiegen.

Verbände fordern Nachbesserung bei der „Mietpreisbremse“

Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert nun Nachbesserungen: „Die Mietpreisbremse wirkt, aber nur ein bisschen. Die gesetzliche Vorgabe, dass im Regelfall die Miete bei einer Wiedervermietung höchstens 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen darf, wird häufig missachtet. Somit bleiben die Wirkung und der Erfolg der Mietpreisbremse deutlich hinter unseren Erwartungen zurück. Problematisch ist, dass die Mietpreisbremsen-Regelungen nicht bundesweit gelten, sondern nur in Städten, die von den Landesregierungen per Verordnung festgelegt werden. Danach gibt es keine Mietpreisbremse in Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland. In Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Hamburg ist zweifelhaft, ob die Mietpreisbremse anwendbar ist, weil Gerichte die Unwirksamkeit der jeweiligen Landesverordnung festgestellt haben. Notwendig ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes jetzt eine Reihe von Nachbesserungen an den gesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse, die deutlich über die am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Änderungen hinausgehen.“

Regelungen sollen bundesweit gelten

Der Deutsche Mieterbund fordert konkret, dass die Mietpreisbremse bundesweit gelten muss. Außerdem soll die Geltungsdauer der Mietpreisbremse über 2020 hinaus verlängert werden. Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen sollten gestrichen, oder doch zumindest reduziert werden. Für Mieter müsse beim Vertragsabschluss eindeutig erkennbar sein, ob der Vermieter die gesetzlichen Vorgaben einhält oder nicht. Außerdem sollten Verstöße klar sanktioniert werden.

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