Energieausweis: Immobilien mehrheitlich im roten Bereich

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Mit dem Inkrafttreten der aktuellen Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) am 1.Mai 2014 müssen Immobilienbesitzer bei Verkauf oder Vermietung die Energieeffizienzklasse ihres Gebäudes mit einem Energieausweis belegen. Dabei zeigt der Energieausweis steckbriefartig den Energiestandard eines Wohngebäudes mit allgemeinen Angaben zum Gebäude, über die Art der Beheizung und Energiekennwerte des Gebäudes. Die neuen Ausweise teilen Wohngebäude in Energieeffizienzklassen von A+ (sehr gut) bis H (sehr schlecht) ein. Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes sind auch in Immobilienanzeigen zur Pflicht geworden. Bei Unterlassung drohen Bußgelder in empfindlicher Höhe (seit 1. Mai 2015).

Studie zu Energieeffizienzklassen bei Wohngebäuden

In Kooperation mit Energieausweis48 hat TNS Infratest untersucht, welche Effizienzklassen in den bisher ausgestellten Ausweisen vergeben wurden. Dabei wurden knapp über 10 000, seit dem 1. Mai 2014 ausgestellte Energiebedarfsausweise für Wohngebäude untersucht. Ein erstes Abbild der energetischen Qualität deutscher Wohngebäude ist mit dieser Analyse somit möglich.

Leider ist dieses Abbild ernüchternd: In der Studio zeigten 41 Prozent der Energiebedarfsausweise die schlechteste Energieeffizienzklasse H. 22 Prozent konnten die Energieeffizienzklasse G nachweisen. 17 Prozent und damit immer noch im kritischen orangeroten Bereich der Skala tragen die Energieeffizienzklasse F. Die besten Klassen B, A und A+ konnte TNS nur in Einzelfällen ausmachen. Eine prozentuale Abbildung ist nicht möglich. Eine deutlich positivere Verteilung sei erst bei Bauten, die nach 2000 entstanden sind, erkennbar.

Grob Übersetzt: In Deutschland liegen vier von fünf Immobilien im roten Bereich der Energiebedarfsskala.

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