EU-Kreditrichtlinie soll mit neuer Rechtsverordnung entschärft werden

  • 7 Jahren vor
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Nach der massiven Kritik an der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat der Bundestag in der vergangenen Woche Korrekturen am Umsetzungsgesetz der EU-Richtlinie vorgenommen. Eine direkte Entschärfung des Gesetzes ist die aber nicht. Konkret: Das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium wurden ermächtigt, eine entsprechende Verordnung zu erlassen.

Senioren und junge Familien bei Kreditvergabe nicht länger benachteiligen

„Jetzt sollte schnellstmöglich die Rechtsverordnung kommen, in der die Leitlinien zur Vergabe von Immobilienkrediten konkretisiert werden können, damit ältere Kreditnehmer und junge Familien nicht weiter durch die aktuelle Rechtslage benachteiligt werden.“ Der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, kommentierte das vom Bundestag verabschiedete Gesetz mit deutlichen Worten: „Seit mittlerweile einem Jahr gibt es starke Einschränkungen bei der Kreditvergabe an Senioren. Wir hätten uns gewünscht, dass diese Diskriminierung direkt mit dem Gesetz entschärft wird. Das ist leider nicht der Fall. Das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium werden lediglich ermächtigt, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Wir erwarten nun, dass die Ministerien in der Rechtsverordnung tatsächlich dafür sorgen, dass die Altersdiskriminierung aufhört“, so Schick.

In der Verordnung kann geregelt werden, dass Darlehen an ältere Kreditnehmer auch außerhalb der zu erwartenden Lebensspanne der Darlehensnehmer zurückgezahlt werden, beispielsweise durch die Erben. Bei den jungen Familien sollen sich befristete Arbeitsverträge oder Elternzeiten nicht mehr negativ auf die Kreditwürdigkeitsprüfungen auswirken. Die Politik habe versprochen, diese Hürden für die Kreditvergabe zu beseitigen. Jetzt müsse sie handeln, fordert der Immobilienverband. Der IVD-Präsident begrüßt, dass in dem Gesetzentwurf präzisiert wird, dass bei der Kreditwürdigkeitsprüfung auch Wertsteigerungen einer Immobilie durch Renovierungen und erweiterten Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Die Politik habe versprochen, diese Hürden für die Kreditvergabe zu beseitigen, erinnert Schick. Jetzt müsse sie auch schnell handeln.

Eingriffe in die Kreditvergabe

Ein weiterer Teil des unlängst beschlossenen Finanzaufsichtsrechts-Ergänzungsgesetzes sieht dagegen Maßnahmen vor, die die Kreditvergabe deutlich erschweren könnte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll hiernach ermächtigt werden, bei „möglichen Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase“ in die Kreditvergabe einzugreifen. Bevor die Maßnahmen angewendet werden dürfen, sollte allerdings noch ein umfassender Beteiligungsprozess durchlaufen werden, in den auch die Kredit- und Immobilienwirtschaft einbezogen werden müsste, fordert der IVD.

„Wird von den Instrumenten Gebrauch gemacht, ist mit erheblichen Einschränkungen bei der Kreditvergabe zu rechnen“, schätzt Schick ein. Und weiter: „Die in den letzten Minuten des Gesetzgebungsverfahrens geschaffenen Bagatellgrenzen werden nicht ausreichen, um Kreditnehmern mit geringem Eigenkapital den Zugang zum selbstgenutzten Wohneigentum zu ermöglichen. Wird die Bagatellgrenze überschritten, gelten für diese Darlehensnehmer die noch zu konkretisierenden Beschränkungen.“ Das Gesetz sieht vor, dass Darlehen bis 200.000 Euro bis zu einem Beleihungswert von 80 Prozent von den Beschränkungen ausgenommen werden sollen, Darlehen bis 400.000 Euro bis zu einem solchen Wert von 60 Prozent.

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