Mehrfamilienhäuser dürfen nicht abgeschlossen werden

  • 9 Jahren vor
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Türen von Mehrfamilienhäusern müssen offen stehen bleiben. So entschied das Landgericht kürzlich in Frankfurt am Main. Verschlossene Haustüren behinderten den Fluchtweg und könnten die Bewohner in höchste Gefahr bringen, sollten sie den Schlüssel in einer entscheidenden Situation einmal nicht am Mann haben, so die Begründung der Entscheidung.

Schutz der Gesundheit geht vor Güterschutz

Viel wichtiger als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner sei der Schutz von Leben und der eigenen Gesundheit. Über denn Fall, der zu diesem Urteil führte, berichtet das Fachmagazin „NJW Spezial“ (Heft 17/2015). Dort hatte eine Wohnungseigentümergesellschaft beschlossen, nachts, zu festgelegten Zeiten, die Haustür abzuschließen. Da das aber den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widerspräche, kippten die Richter am Frankfurter Landgericht das Vorhaben.

Fluchtwege müssen offen bleiben

Müssten die Bewohner, zum Beispiel bei einem Feuer, schnell fliehen und der passende Schlüssel sei nicht griffbereit, säßen sie in der Falle.

Der Einau einer Tür mit einem sogenannten Panikschloss ist hier eine Alternative. Solch eine Tür wird oft bei Fluchtwegen eingesetzt. Sie verriegelt sich nach jedem Schließen automatisch, was Unbefugte am Betreten des Hauses hindert. Von innen, d.h. in Fluchtrichtung, lässt sich eine Tür mit Panikschloss allerdings ohne Schlüssel öffnen.

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