Neuregelung der Maklerprovision

  • 3 Jahren vor
  • 1

Bisher wurde in den meisten Bundesländern die Maklerprovision geteilt. In einigen Städten wie Berlin, Hamburg oder Bremen haben Käufer die Provision alleine getragen. Letzteres ist zukünftig nicht mehr möglich, denn jetzt ist die Aufteilung der Maklerprovision bundesweit neu geregelt. So können ab dem 23. Dezember 2020 Makler nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig werden und Käufer zahlen nie mehr als die Hälfte der anfallenden Provision. Hier ergeben sich drei Varianten:

Variante 1: Teilung der Provision
  • Der Makler schließt mit beiden Parteien einen Maklervertrag.
  • Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision und bezahlen beide das gleiche.
Variante 2: Käufer bezahlt maximal 50%
  • Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
  • Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision.
Variante 3: Verkäufer übernimmt die Provision zu 100%
  • Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
  • Der Verkäufer übernimmt die Provision vollständig.

Alle drei Varianten sind in folgendem Video noch einmal erklärt.

 

Vergleiche Einträge

Vergleichen