Reform des Mietspiegels geplant

  • 8 Jahren vor
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Die Bundesregierung will bereits im Frühjahr 2016 den Mietspiegel reformieren. Damit treten weitere Reformen in Kraft, die die Situation von Mietern, vor allem in angespannten Wohnungsmärkten, verbessern sollen. Ein zentraler Punkt ist hierbei die Berechnungsgrundlage und die Art der Datenerhebung des Mietspiegels.

Alte Mietverträge sollen in Berechnung mit einfließen

So soll die ortsübliche Vergleichsmiete auch in Zukunft wie gehabt aus einer Betrachtung der Neuvertragsabschlüsse und der Mietzinsänderungen bei Bestandsmieten gebildet werden. Neu ist, dass Änderungen der letzten zehn Jahre berücksichtigt werden. Bisher kamen bei der Berechnung des Preisspiegels nur Mietverträge zum Einsatz, die sich innerhalb der vergangenen vier Jahre verändert hatten. Verträge, die länger bestehen und bei denen sich die zu zahlende Miete nicht verändert hatte, wurden bei der Berechnung ignoriert. Durch die Reform will man eine stärkere Orientierung an der tatsächlichen Marktmiete erzielen und dadurch ein faireres Bild erhalten.

Kritik an der Wissenschaftlichkeit

Die Immobilienverbände äußern allerdings Kritik an diesem Vorhaben. Da die günstigeren Altverträge die Durchschnittsmieten senken würden, seien Mietsteigerungen kaum möglich. Das schrecke Investoren ab und Vermietern würden Einnahmen entgehen.

Änderungen soll es auch bezüglich der Qualifikation des Mietspiegels geben. Bisher gilt als qualifizierter Mietspiegel, wenn er „nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen“ erstellt wurde. Was genau „anerkannte wissenschaftliche Grundsätze“ sind, ist nicht definiert. Nun sollen „gewisse Mindeststandards“ für die Erhebung der Daten festgelegt werden.

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