Regierung berät über Mietpreisbremse

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Die regierenden Parteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Mietrecht schnellst möglich zu modernisieren. Für weiterhin bezahlbare Mieten soll unter anderem eine sogenannte Mietpreisbremse sorgen. Mittlerweile liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor, der in der nächsten Plenarsitzung der Länder, am 7.11.2014, zum Thema werden soll.

Im Kern geht es vor allem um die Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten. So sieht der Gesetzentwurf für das BGB eine Regelung vor, nach der bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen auf diesen Märkten die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Regierung legt fest, wo Mietpreisbremse gilt

Bis zum 31.12.2020 sollen die Landesregierungen ermächtigt werden, in Frage kommende Gebiete auszuweisen, um zu bestimmen, wo diese Mietpreisbegrenzung gilt. Wohnungen, die nach dem 1.10.2014 erstmals vermietet werden, fallen nicht unter die Begrenzung. Das gilt auch für Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung. Das heißt also: Die Mietpreisbremse gilt nur bei Wiedervermietungen! Neue Wohnungen sind bei der ersten Vermietung von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Neuregelung für Maklerprovisionen

Das neue Gesetz wird auch Änderungen zur Regelung der Wohnungsvermittlung enthalten. Nach dem marktwirtschaftlichen Prinzip „wer bestellt, der bezahlt“, soll diese Regelung künftig für einen gerechteren Ausgleich zwischen Vermieter und Mietern sorgen. Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip zu bewerten, hatte der Bundesrat bereits im letzten Jahr gefordert.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Reform insgesamt zu einer Entlastung der Mieter um jährlich mehr als 850 Millionen Euro führt. Über 570 Millionen Euro sollen allein auf der eingesparten Maklercourtage beruhen.

Finanzielle Entlastung für Mieter

Derzeit beraten die Fachausschüsse die Novelle und bereiten die Empfehlung für eine Stellungnahme des Bundesrates vor. Ab dem 28.10.2014 können die Empfehlungen dann unter der Drucksachennummer 447/1/14 online eingesehen werden. Nach seiner Sitzung am 7.11.2014 leitet der Bundesrat seine Stellungnahme an die Bundesregierung weiter.

Die Länder hatten schon im Sommer 2013 einen verbesserten Schutz vor überhöhten Mieten gefordert und am 7.6.2013 entsprechende Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht, die dieser in der abgelaufenen Legislaturperiode allerdings nicht mehr beschloss.

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