Vermieterbescheinigung wird wieder zur Pflicht

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Ab dem 1. November 2015 müssen Mieter wieder eine Bescheinigung über den Einzug bekommen. Einst als zu bürokratisch verworfen und deshalb 2002 abgeschafft, wird die sogenannte Vermieterbescheinigung nun wieder eingeführt. Vermieter oder Verwalter, die mit der Vermietung beauftragt sind, müssen ihren Mietern nun schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen den Ein- und Auszug bestätigen.

Ebenfalls innerhalb dieser Frist müssen sich Mieter nach einem Umzug beim Einwohnermeldeamt an- oder ummelden und dort die Vermieterbescheinigung vorlegen. Wenn sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, besteht sogar eine Abmeldepflicht. In vielen Bundesländern beträgt die Frist sogar nur sieben Tage, dazu gehört auch Sachsen-Anhalt.

Bußgelder bei Versäumnis

Wer das alles versäumt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Dabei sind Bußgelder von bis zu 1000 Euro drin. Ziel des Gesetztes ist die Verhinderung von Scheinanmeldungen. Heißt: Niemand kann sich mehr mit einer falschen Adresse beim Einwohnermeldeamt anmelden. Kommt der Gesetzgeber einem Vermieter, der Scheinadressen anbietet oder duldet, auf die Spur, riskiert er ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro.

Auch wenn die Ämter es in der Vergangenheit nicht so genau mit den Fristen genommen haben, sie sind inzwischen wesentlich strenger geworden – nicht zuletzt weil immer mehr Bürger die Bestimmungen im Meldegesetz ignorieren.

Mehr Rechte für Vermieter

Die aktuelle Wohnsitzbestätigung muss neben dem Namen und der Anschrift des Vermieters, dem meldepflichtigen Vorgang mit den Daten des Aus- und Einzugs, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten.

Das neue, ab 1. November in Kraft tretende Meldegesetz, erweitert außerdem die Rechte der Vermieter. Diese können nun kostenlos bei den Meldeämtern abfragen, wer in ihren Wohnungen wohnt.

Der Deutsche Mieterbund hofft, dass alle Vermieter ihrer Pflicht, eine Bescheinigung auszustellen, auch unkompliziert nachkommen, denn sonst würde sich der Aufwand für Mieter wieder unnötig erhöhen.

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