Warum müssen Immobilieninteressenten eine Widerrufsbelehrung unterzeichnen?

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Verträge, die außerhalb von geschlossenen Geschäftsräumen zustande kommen, sind belehrungspflichtig und widerrufbar. Über dieses Widerrufsrecht müssen Immobilienmakler ihre Kunden genau aufklären. So gibt es eine entsprechende EU-Verbraucherrichtlinie, die schon seit dem 13. Juni 2014 gilt.

Kunden sind irritiert

Wir erleben es oft, dass Kunden irritiert und unsicher sind, wenn sie uns vor Aushändigung eines Exposés die Widerrufserklärung unterzeichnen müssen. Wir versichern unserer Interessenten dann stets, dass auch mit dieser Unterschrift die Anfrage unverbindlich bleibt. Mit der unterschriebenen Widerrufsbelehrung muss niemand befürchten, irgendwelche Zahlungen leisten zu müssen. Hintergrund ist ganz einfach der, das unsere Kunden den schlüssig zustande gekommenen Maklervertrag, den sie per E-Mail, per Brief oder telefonisch, außerhalb des Maklerbüros geschlossen haben, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, widerrufen können. Dieses Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte gilt auch für alle Arten von Waren, die zum Beispiel online gekauft werden. Da immer mehr Maklerkontakte über das Internet zustande kommen, hat die EU nun die Gesetzgebung entsprechend erweitert. Allerdings sind Maklerdienstleistungen keine „Sachen“ und können als solche auch nicht zurückgegeben werden. Das heißt konkret, dass Makler erst nach Ablauf dieser 14 Tage ihre volle Tätigkeit aufnehmen, d.h. Exposés verschicken und Besichtigungstermine anbieten könnten.

Wollen Interessenten vor Ablauf der 14 Tage einen Besichtigungstermin oder ein Exposé erhalten, muss der Kunde dies ausdrücklich erklären und auf sein Widerrufsrecht in diesem Fall verzichten.

Reagiert ein Makler auf eine Anfrage, kommt schon ein Vertrag zustande

Immer öfter melden sich Immobilieninteressenten per E-Mail oder telefonisch. Was Viele allerdings nicht wissen: Gibt der Makler per E-Mail oder am Telefon Antwort, kommt bereits ein Vertrag zustande. Wird die angefragte Immobilie dann erfolgreich vermittelt, wird die Provision fällig. Wir legen unseren Kunden schon zu Beginn der Dienstleistung die Widerrufsbelehrung vor, sprich, sobald der Kunde Kontakt zu uns aufnimmt. Makler sichern so ihre Provision, die sie dann erhalten, wenn der Kaufvertrag notariell beglaubigt wurde.

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