Wohngeldreform stärkt Mieter mit geringem Einkommen

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660.000 Haushalte werden ab dem1. Januar 2020 mehr Wohngeld bekommen. Mit der Wohngeldreform 2020 entlastet die Bundesregierung Haushalte mit geringem Einkommen stärker bei den Wohnkosten. Insbesondere Familien und Rentnerhaushalten profitieren davon. Das Kabinett hat dem Entwurf des Wohngeldstärkungsgesetzes schon im Mai 2019 zugestimmt. Durch die Wohngelderhöhung werden nun mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein – man geht von ungefähr 180.000 Haushalten aus, die dazukommen.

Rechtsanspruch auf Wohngeld

Die Wohngeldreform 2020, die für die Empfänger Leistungserhöhungen mit sich bringt, orientiert sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen. Zusätzlich soll es eine neue Mietenstufe geben, durch die Haushalte in Städten mit besonders hohen Mieten gezielter entlastet werden.

Geleistet wird das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung. Wohngeldtabellen bieten zur Höhe der Zahlungen eine Orientierung. Personen, die Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten kein Wohngeld, weil bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.

In der Regel gibt es das Wohngeld immer für zwölf Monate. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Zuständig dafür sind die örtlichen Wohngeldbehörden, die Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen.

Dynamisierung und Freibeträge

Zum 1. Januar 2022 wird zudem eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Alle zwei Jahre wird das Wohngeld damit an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Diese regelmäßige Fortschreibung sichert die Leistungsfähigkeit der Wohngeldzahlungen. Wohngeld kann damit auch für erwerbstätige Haushalte mit niedrigen Einkommen eine Alternative zum Bezug von Grundsicherung sein. Außerdem werden die Freibeträge für pflegebedürftige oder behinderte Menschen erhöht.

Die letzte Wohngelderhöhung gab es übrigens zum 1. Januar 2016.

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