Mit dem ab 23.12.2020 in Kraft tretende „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ ist nicht nur die Maklercourtage neu geregelt. Es schreibt auch vor, dass in Zukunft ein Maklervertrag der Textform bedarf: „Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder...