Werden in Mietwohnungen Reparaturen fällig, ist grundsätzlich der Vermieter zu informieren, da dieser für die Mängelbeseitigung und für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich ist. Das gilt für Groß- und Kleinreparaturen. Allerdings kann der Vermieter im Mietvertrag vereinbaren, dass die Kosten bestimmter Bagatellschäden beziehungsweise Kleinreparaturen vom Mieter gezahlt werden...